Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SIGA Cover AG (SIGA)

(Version: Januar 2021)

1. Gültigkeit

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschliesslich für alle Produktverkäufe zwischen der SIGA Cover AG (nachfolgend: SIGA) und einem Geschäftskunden mit Sitz/Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein (nachfolgend: Kunde).

1.2 Der Kunde anerkennt mit seiner Bestellung die Verbindlichkeit dieser AGB und bestätigt, dass er diese Bestimmungen zur Kenntnis genommen hat. Der Kunde verzichtet auf die Anwendung eigener allgemeiner Vertragsbedingungen.

1.3 Abweichende Vereinbarungen zwischen SIGA und dem Kunden müssen schriftlich festgehalten und rechtsgültig unterzeichnet sein.

2. Vertragsabschluss

2.1 Die Publikation eines Verkaufsangebotes im Webshop gilt nicht als Offerte und ist unverbindlich.

2.2 Jede Bestellung des Kunden wird von der SIGA mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (Brief oder E-Mail) bestätigt. Mit der Auftragsbestätigung wird der Vertrag abgeschlossen.

3. Preise

3.1 Die Preise gelten für Geschäftskunden. Nach dem Login des Kunden werden die kundenindividuellen Preise angezeigt. SIGA kann mit dem Kunden individuelle Konditionen vereinbaren. Hat der Geschäftskunde mit SIGA individuelle Konditionen vereinbart, so gehen diese vor.

3.2 SIGA gewährt einen Lieferwertrabatt. Dieser beträgt bei einem Lieferwert ab CHF 1'000 3 %, ab CHF 2'000 4 % und ab CHF 4'000 5 %. Zusätzlich gewährt SIGA bei Webshopbestellungen 1 % Rabatt.

3.3 Für Bestellungen unter CHF 300.- wird ein Kleinmengenzuschlag von CHF 15.- in Rechnung gestellt oder gemäss individueller Vereinbarung.

3.4 Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Der gültige Mehrwertsteuersatz ist in den Preisen nicht inbegriffen und wird zusätzlich in Rechnung gestellt.

4. Lieferbedingungen

4.1 SIGA liefert die Produkte an die in der Bestellung genannte Lieferadresse in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. SIGA trägt sämtliche Kosten und Risiken bis zum Entladeort (DDP).

4.2 Die Lieferung erfolgt in der Regel durch den Logistiker innerhalb von einem Arbeitstag. Kleinmengen unter 30 kg werden per Post versandt. Dabei kommen die Lieferfristen gemäss der Schweizerischen Post zur Anwendung. Bei kundenindividuell gefertigten oder konfektionierten Produkten gelten längere Lieferfristen.

4.3 Kann der Kunde die Sendung nicht entgegennehmen, ist der Logistiker ermächtigt, die Ware bei der Lieferadresse ohne Empfangsbestätigung des Kunden abzuliefern. Als Zustellnachweis gilt ein Foto der bei der Lieferadresse deponierten Sendung.

4.4. Der Kunde kann eine Fixterminlieferung vereinbaren. SIGA verrechnet dabei einen Unkostenbeitrag von CHF 15.-.

4.5 SIGA ist zu Teillieferungen berechtigt und informiert in diesem Fall den Kunden vorgängig.

4.6 SIGA kommt bei Nichteinhaltung des Liefertermins erst durch schriftliche Mahnung (Brief, Telefax oder E-Mail) in Verzug. Erfolgt die Lieferung danach nicht innerhalb von sieben Tagen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatz wegen Nichterfüllung, mangelhafter Erfüllung oder zu später Erfüllung wird ausdrücklich wegbedungen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ersatz des aus dem Dahinfallen des Vertrages erwachsenen Schadens; dies gilt auch dann, wenn SIGA bzw. deren Angestellten schuldhaft gehandelt haben sollten.

4.7 SIGA hat stets Anspruch auf eine angemessene Verschiebung des Liefertermins, falls dieser durch Umstände, welche sie nicht zu verantworten hat, nicht eingehalten werden kann (z.B. durch höhere Gewalt, Werkstoffmangel, Streik, Betriebs- oder Versandhindernisse bei ihr oder bei Lieferanten etc.).

5. Rückgaberecht

5.1 Der Kunde kann mängelfreie Ware in der Originalverpackung innerhalb von 30 Tagen retournieren. Vom Gutschriftsbetrag wird eine Aufwandsentschädigung von 5 % abgerechnet.

5.2 Kundenindividuell gefertigte oder konfektionierte Produkte können nicht retourniert werden.

6. Garantie und Haftung

6.1 SIGA garantiert die Funktionsfähigkeit der Produkte und dass die Produkte keine ihren Wert oder Tauglichkeit zum vorausgesetzten Gebrauch beeinträchtigende Mängel haben. Für die garantierte Produktqualität sind einzig die jeweiligen Produktdatenblätter oder Leistungserklärungen massgeblich. Voraussetzung für eine Garantie ist die fachgerechte Verarbeitung nach der zum Zeitpunkt des Kaufs gültigen Gebrauchsanleitung der SIGA. (Link zum Download-Schweiz-DE)

6.2 Der Kunde hat die gelieferte Ware umgehend zu prüfen und sichtbare Mängel sofort, spätestens innert 3 Arbeitstagen ab Empfangnahme, schriftlich unter genauer Angabe des behaupteten Mangels zu melden.

6.3 Erkennbare Transportschäden sind bei Empfangnahme sofort dem letzten Frachtführer anzuzeigen und unmittelbar SIGA zu melden. Schadenfolgen aus der Unterlassung der nötigen Schritte zur Wahrung der Rechte gegenüber dem Frachtführer fallen ausschliesslich zu Lasten des Kunden.

6.4 Mängel, die nicht sofort erkennbar sind, sind innert 7 Arbeitstagen nach Entdeckung ebenfalls unter genauer Angabe der behaupteten Mängel zu beanstanden. Gewährleistungsansprüche verjähren in jedem Fall mit Ablauf von 10 Jahren seit Empfangnahme des Produktes.

6.5 Liegt ein rechtzeitig gemeldeter Mangel vor, kann SIGA innerhalb von 7 Arbeitstagen eine Ersatzlieferung durchführen. Trifft die Ersatzlieferung nicht innerhalb von 7 Arbeitstagen ein, kann der Kunde den Kauf rückgängig machen.

6.6. SIGA übernimmt bei einer Ersatzlieferung innerhalb der ersten 5 Garantiejahre die Ein- und Ausbaukosten im Zusammenhang mit dem Austausch des mangelhaften Produktes der SIGA. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht; insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung, mangelhafter Erfüllung oder zu später Erfüllung sowie Mangelfolgeschäden werden ausdrücklich wegbedungen.

7. Zahlung

7.1 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage netto. Falls die von SIGA definierte Kreditlimite überstiegen ist, bezahlt der Kunde per Vorauskasse.

7.2 Hat der Kunde mit SIGA individuelle Zahlungskonditionen vereinbart, so gelangen diese zur Anwendung und gehen vor. SIGA kann auch bei individuellen Zahlungskonditionen Vorauskasse verlangen, falls der Kunde fällige nicht bezahlte Rechnungen ausstehend hat oder die Kreditlimite überstiegen wird.

7.3 Die Rechnungsstellung erfolgt entweder per E-Mail an die vom Kunden angegebene Mail-Adresse oder per Post.

7.4 Mit Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der gesetzliche Verzugszins geschuldet. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche bei Verzug des Kunden bleiben vorbehalten.

8. Rechtsanwendung und Gerichtsstand

8.1 Es sind ausschliesslich die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes anwendbar. Die Anwendung des Kollisionsrechts und des Wiener Kaufrechts wird hiermit ausdrücklich wegbedungen.

8.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten befindet sich am Sitz der SIGA.

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